Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partner
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Vermittlungsplattform „Pizzora“ einschließlich der Partner-App durch selbstständig handelnde Partnerbetriebe (z. B. Pizzerien) (nachfolgend „Partner“).
2. Rolle von Pizzora
Pizzora betreibt eine digitale Vermittlungsplattform. Pizzora vermittelt Bestellungen zwischen Kunden und Partnern. Der Kaufvertrag über Speisen sowie die Durchführung der Lieferung bzw. Abholung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande.
3. Registrierung & Freischaltung
(1) Die Registrierung eines Partnerkontos berechtigt nicht zur Annahme von Bestellungen über die Plattform.
(2) Der Partner ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung und fortlaufend alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen sowie auf Verlangen geeignete Nachweise einzureichen (z. B. Gewerbeanmeldung, Kontaktdaten, ggf. weitere behördliche oder betriebliche Nachweise).
(3) Die Annahme von Bestellungen ist erst nach erfolgreicher Prüfung und ausdrücklicher Freischaltung durch Pizzora zulässig. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
4. Verantwortung des Partners
Der Partner ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der über die Plattform vermittelten Bestellungen sowie für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Pflichten, insbesondere:
- Speisenqualität, Hygiene und Lebensmittelsicherheit
- Preisangaben und Produktinformationen
- Lieferdurchführung bzw. Abholung
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Kennzeichnungspflichten, Allergenkennzeichnung, Preisangabenrecht)
- ordnungsgemäße steuerliche Behandlung eigener Umsätze und Abgaben
Halal-Kennzeichnung erfolgt durch den Partner-Restaurant. Pizzora prüft keine Zertifizierung. Der Partner haftet ausschließlich selbst für die Richtigkeit dieser Angabe.
Von Pizzora bereitgestellte Standardangaben oder Vorlagen zu Zutaten, Zusatzstoffen und Allergenen dienen nur als Ausgangsbasis. Der Partner ist verpflichtet, diese Angaben vor Veröffentlichung zu prüfen, erforderlichenfalls an seine Produkte und Rezepturen anzupassen und ihre Richtigkeit zu bestätigen.
5. Bestellannahme & Bearbeitung
Bestellungen können automatisch angenommen werden. Der Partner verpflichtet sich, eingehende Bestellungen zuverlässig und zeitnah zu bearbeiten und den Bestellstatus korrekt zu pflegen.
6. Preise, Mindestbestellwert & Lieferbedingungen
- Partner dürfen Mindestbestellwerte je Lieferzone festlegen.
- Etwaige Lieferkosten sind im vom Partner angegebenen Gesamtpreis zu berücksichtigen und dem Kunden vor Abgabe der Bestellung anzuzeigen. Gesonderte Liefergebühren werden über die Plattform derzeit nicht ausgewiesen.
7. Zahlungsabwicklung
(1) Zahlungen können in bar zwischen Kunde und Partner oder über Online-Zahlungsarten (Kartenzahlung, Google Pay, Apple Pay) erfolgen.
(2) Online-Zahlungen werden über Stripe Connect (Express) abgewickelt. Pizzora wird hierbei nicht Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).
(3) Der Partner ist dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für die Nutzung der jeweiligen Zahlungsdienste zu erfüllen (z. B. Abschluss erforderlicher Verträge, Identitäts- und Unternehmensprüfungen) und die für die Abwicklung erforderlichen Informationen korrekt bereitzustellen.
(4) Die Annahme von Online-Zahlungen setzt den erfolgreichen Abschluss des Onboardings beim Zahlungsdienstleister voraus (insbesondere Identitäts- und Unternehmensprüfung sowie Hinterlegung eines Auszahlungskontos). Die Zahlungsart Barzahlung ist hiervon unabhängig verfügbar.
(5) Auszahlungen der über Online-Zahlungen vereinnahmten Beträge erfolgen über Stripe auf das hinterlegte Bankkonto des Partners. Der Auszahlungsrhythmus richtet sich nach dem gewählten Nutzungsmodell (Ziffer 12): im Standard-Modell alle 14 Tage, im Business-Modell wöchentlich, jeweils in der Regel montags. Bankarbeitstage, Feiertage sowie Prüfungen des Zahlungsdienstleisters können zu Verschiebungen führen.
(6) Provisionen, Gebühren, Erstattungen und Rückbelastungen werden nach Maßgabe von Ziffer 13 vom Auszahlungsbetrag einbehalten bzw. verrechnet.
8. Systemverfügbarkeit
(1) Pizzora schuldet keine jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen sowie technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen.
(2) Pizzora wird sich bemühen, planbare Wartungsarbeiten angemessen zu berücksichtigen und Störungen im Rahmen des Zumutbaren zu beheben.
9. Hardware
(1) Pizzora kann Partnern optionale Hardwarelösungen (z. B. Tablets, Drucker) anbieten oder die Beschaffung/Einrichtung vermitteln, um den Einstieg und den laufenden Betrieb zu erleichtern.
(2) Die Überlassung oder Vermittlung kann unentgeltlich, leihweise, gegen Kaution und/oder entgeltlich erfolgen. Die konkreten Bedingungen (insbesondere Umfang, Kosten, Kaution, Versand/Installation, Laufzeit und Rückgabe) werden gesondert vereinbart.
(3) Sofern Hardware leihweise überlassen wird, bleibt sie im Eigentum von Pizzora (oder des jeweiligen Drittanbieters, sofern anders vereinbart) und ist nach Vertragsende oder auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
10. Sperrung
Pizzora kann Partnerkonten bei schwerwiegenden Verstößen, Missbrauch oder bei sonstigen sachlichen Gründen vorübergehend sperren oder dauerhaft deaktivieren, insbesondere wenn dies zur Abwehr von Risiken (z. B. Betrug, IT-Sicherheit, erhebliche Beschwerden) erforderlich ist.
11. Haftung & Freistellung
(1) Der Partner stellt Pizzora von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Kunden, Behörden und sonstiger Dritter) frei, die gegen Pizzora aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Partners im Zusammenhang mit über die Plattform vermittelten Bestellungen geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund von:
- Mängeln, Gesundheitsbeeinträchtigungen oder sonstigen Schäden im Zusammenhang mit Lebensmitteln
- Verstößen gegen Kennzeichnungs-, Informations- und Aufklärungspflichten (z. B. Allergene, Zusatzstoffe, Preisangaben)
- Hygieneverstößen
- verspäteter, unterbliebener oder fehlerhafter Lieferung bzw. Abholung
- Verstößen gegen steuerliche Pflichten des Partners
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten), soweit diese erforderlich sind.
(3) Pizzora haftet nicht für Schäden, die aus dem Betrieb des Partners oder aus der Erfüllung des Kaufvertrags zwischen Kunde und Partner entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Nutzungsmodelle (Standard und Business)
(1) Pizzora bietet ein dauerhaft kostenfreies Basismodell („Standard“) an.
(2) Das Standard-Modell ermöglicht die Annahme und Bearbeitung von Bestellungen über die Plattform. Es kann eine monatliche Inklusiv-Bestellmenge vorsehen; wird diese erreicht, kann die Annahme neuer Bestellungen bis zum Beginn des Folgemonats oder bis zu einem Wechsel in ein kostenpflichtiges Nutzungsmodell pausiert werden.
(3) Pizzora kann zusätzlich kostenpflichtige Nutzungsmodelle mit erweitertem Funktionsumfang anbieten (derzeit „Business“, u. a. ohne Begrenzung der Bestellmenge).
(4) Die Nutzung kostenpflichtiger Nutzungsmodelle ist freiwillig.
(5) Der konkrete Leistungsumfang der jeweiligen Nutzungsmodelle (einschließlich etwaiger funktionaler oder wirtschaftlicher Begrenzungen, z. B. monatlicher Bestellkontingente) ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung in der Partner-App oder in gesonderten Preis- und Leistungsübersichten.
13. Vergütung & Gebühren
(1) Für die Nutzungsmodelle fallen keine monatlichen Grund- oder Abonnementgebühren an.
(2) Im Standard-Modell erhebt Pizzora keine Provision. Der Partner trägt jedoch die tatsächlichen Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters für Online-Zahlungen (derzeit z. B. 1,5 % + 0,25 € je Zahlung mit EU-Karten; abweichende Sätze u. a. bei internationalen Karten). Diese Gebühren werden vor der jeweiligen Auszahlung vom Auszahlungsbetrag einbehalten bzw. verrechnet. Bei Barzahlung fallen keine Transaktionsgebühren an.
(3) Im Business-Modell erhebt Pizzora eine Provision in Höhe des in der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht ausgewiesenen Prozentsatzes (derzeit 7 %) des Bestellwerts (einschließlich Umsatzsteuer) für alle über die Plattform vermittelten Bestellungen, unabhängig von der gewählten Zahlungsart. Bei online bezahlten Bestellungen wird die Provision unmittelbar bei der Zahlungsabwicklung einbehalten; die Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters für unterstützte Standard-Zahlungsarten sind insoweit in der Provision enthalten. Bei Barzahlung wird die Provision dem Partner nachträglich in Rechnung gestellt, in der Regel monatlich zu Beginn des Folgemonats für den abgelaufenen Kalendermonat; geringfügige Beträge (derzeit unter 5,00 €) werden in den folgenden Abrechnungszeitraum vorgetragen.
(4) Maßgeblich ist der bei Eingang der Bestellung geltende Provisionssatz. Ein Wechsel des Nutzungsmodells wirkt nur für danach eingehende Bestellungen; bereits eingegangene Bestellungen bleiben unberührt.
(5) Rückbelastungen (Chargebacks/Disputes): Der Partner trägt in beiden Nutzungsmodellen den zurückbelasteten Betrag sowie die vom Zahlungsdienstleister erhobene Rückbelastungsgebühr (derzeit 20,00 € je Vorgang). Wird die Rückbelastung zugunsten des Partners entschieden, wird ihm der zurückbelastete Betrag wieder gutgeschrieben; die Rückbelastungsgebühr wird vom Zahlungsdienstleister nicht erstattet und verbleibt beim Partner.
(6) Erstattungen an Kunden (z. B. nach Stornierung) mindern den Auszahlungsanspruch des Partners in Höhe des erstatteten Betrags.
(7) Pizzora ist berechtigt, Provisionen, Gebühren, Erstattungen und Rückbelastungen mit Auszahlungsansprüchen des Partners zu verrechnen. Soweit eine Verrechnung mangels ausreichenden Guthabens nicht möglich ist, bleibt die gesonderte Geltendmachung des Differenzbetrags vorbehalten.
(8) Pizzora macht derzeit von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Gebrauch; sämtliche Entgelte verstehen sich daher ohne Umsatzsteuer, und Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Entfallen die Voraussetzungen des § 19 UStG, wird Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu den Entgelten erhoben; die Änderung wird nach Maßgabe von Ziffer 14 angekündigt.
14. Änderungen von Leistungen und Konditionen
(1) Pizzora ist berechtigt, die angebotenen Nutzungsmodelle sowie deren Leistungsumfang im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform anzupassen.
(2) Änderungen von Entgelten oder kostenpflichtigen Leistungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder in der Partner-App) angekündigt.
(3) Im Falle von Änderungen nach Abs. 2 steht dem Partner ein Sonderkündigungsrecht bis zum Inkrafttreten der Änderung zu.
(4) Die Möglichkeit einer unentgeltlichen Nutzung der Plattform bleibt von Änderungen unberührt.
15. Vertragslaufzeit & Kündigung
Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
Mit Beendigung der Zusammenarbeit endet die Berechtigung des Partners, Bestellungen über die Plattform anzunehmen. Bereits begründete Rechte und Pflichten (z. B. Rückgabe von Geräten, offene Abrechnungsansprüche) bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Passau, soweit gesetzlich zulässig.